Erwerbstätigkeit nach Migrationsstatus

Definition
Der Indikator bildet den Anteil der Erwerbstätigen nach Migrationsstatus im Alter von 20 bis unter 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe in Prozent ab. Zu den Erwerbstätigen zählen nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) alle Personen, die in der Berichtswoche mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt gearbeitet haben oder einer auf Bezahlung ausgerichteten Tätigkeit nachgegangen sind. Dazu zählen auch Personen, die vorübergehend nicht gearbeitet haben, etwa aufgrund von Urlaub, Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit. Die Erwerbstätigenquote gibt keine Auskunft über die Zahl geleisteter Arbeitsstunden.
Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Die dargestellten Daten beziehen sich auf den Migrationshintergrund im weiteren Sinne, bei dem es für die Feststellung des Migrationshintergrundes nicht von Relevanz ist, ob die Eltern der befragten Person im gleichen Haushalt leben.
Beschreibung
Zu einer gelungenen Integration trägt auch eine stabile Verankerung auf dem Arbeitsmarkt bei. Unabhängig von ihrer Herkunft soll allen Erwerbsfähigen eine Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Eine Angleichung der Erwerbstätigenquoten von Personen mit und ohne Migrationshintergrund würde eine Angleichung der Teilhabe am Arbeitsmarkt anzeigen.
Allerdings ist zu beachten, dass die berufliche Qualifikation von Menschen mit Migrationshintergrund oft niedriger ausfällt, zumindest gemessen an den formalen beruflichen Bildungsabschlüssen, als bei jenen ohne Migrationshintergrund. Der Indikator lässt keine Aussagen über die Verteilung der Gruppen in Branchen und Wirtschaftszweigen oder über konjunkturelle Einflüsse auf die Arbeitsplätze von unterschiedlich Qualifizierten zu.
Entwicklung und Bewertung
Die Beteiligung am Erwerbsleben unterscheidet sich bei der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund deutlich: Bei Personen ohne Migrationshintergrund lag die Erwerbstätigenquote im Jahr 2021 bei 84,6 Prozent, während sie bei Menschen mit Migrationshintergrund bei 76,1 Prozent lag. Seit 2005 hat die Erwerbsbeteiligung insgesamt zugenommen, die Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sind jedoch weitgehend stabil geblieben.
Bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sind die Geschlechtsunterschiede bei der Erwerbsbeteiligung besonders stark ausgeprägt: Während 82,8 Prozent der männlichen Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2021 erwerbstätig waren, lag bei den Frauen derselben Personengruppe die Quote nur bei 69,0 Prozent. Die insgesamt niedrigere Erwerbstätigenquote der Menschen mit Migrationshintergrund ist damit zu einem großen Teil auf die geringe Erwerbsbeteiligung der Frauen zurückzuführen.
Statistisches Bundesamt (Destatis): Was ist der Unterschied zwischen Migrationshintergrund im engeren und im weiteren Sinn? https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Methoden/Erlauterungen/migrationshintergrund.html (zuletzt aufgerufen 09.08.2022)
Bundeszentrale für politische Bildung 2021: Datenreport 2021 -Schulische und Berufliche Qualifikation (zuletzt aufgerufen 21.06.2022)
Trendbewertung
Leitsatz Gesellschaftliche Vielfalt
Nachhaltig handeln in Baden-Württemberg heißt …
… gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt als Bereicherung anzuerkennen, den interkulturellen Dialog zu fördern und jeglichen Formen von Ausgrenzung effektiv entgegenzutreten.