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Landesverwaltung

Klimaneutrale Verwaltung

Vor einem sonnigen, blauen Himmel mit leichter Bewölkung steht ein Achtung-Gefälle-Verkehrsschild mit grünem Rand. Das Gefälle ist mit CO2 betitelt.
© Stockwerk-Fotodesign Fotolia

In Zeiten der spürbaren Klimaveränderung setzt Baden-Württemberg ein Zeichen: Bis zum Jahr 2030 soll es gelingen, die Landesverwaltung klimaneutral zu gestalten.

Mit der am 12. Oktober 2021 eingegangenen Verpflichtung zur klimaneutralen Landesverwaltung verfolgt Baden-Württemberg das ehrgeizige Ziel, zur Vorzeigeregion beim Klimaschutz zu werden. Kein einfaches Unterfangen, denn neben den Bereichen Mobilität, Beschaffung, Green IT und Ernährung (dies betrifft vor allem die Kantinen und Mensen), gilt es die vielen Liegenschaften des Landes und deren Strom- und Wärmeverbräuche zu berücksichtigen.

Erreichen will Baden-Württemberg die Treibhausgasneutralität zum einen durch weitere Einsparung, Umwandlung und Speicherung von Energie sowie durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Darüber hinaus sollen Kompensationsprojekte in Entwicklungsländern gefördert werden.

Was heißt Klimaneutralität?

Klimaneutralität bedeutet, dass durch Handlungen und Prozesse kein zusätzliches klimaschädliches CO2 freigesetzt wird. Sollte die Freisetzung von Kohlendioxid nicht vermieden werden können, muss diese kompensiert werden. Beispielsweise durch Aufforstungsprogramme oder durch Investitionen in regenerative Energiequellen.


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