Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Ministeriums: https://nachhaltigkeitsstrategie.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
- Vereinzelt fehlende Alternativtexte für Bedienelemente.
- Videos: Diese haben oft nur einen Untertitel. Fehlende Audiodeskription.
- Überschriften einzelner Suchergebnisse sind nicht als H-Element ausgezeichnet.
- Kontrast in Formularfeldvorbelegungen nicht ausreichend.
- Weiterlesen-Links sind teilweise nicht kontextunabhängig verständlich.
- Bei Volltextsuche und Login-Bereich muss der Tastaturfokus rückwärts bedient werden.
- Fehlende Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Firma WEB for ALL nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Wir haben diese Internetseite von einem unabhängigen BITV-Test-Gutachter testen lassen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Für die Prüfung hat die Prüfstelle sechs repräsentative Seiten ausgewählt.
Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Nicht barrierefreie Inhalte sind unter 2. aufgeführt.
Das BITV-Gutachten wurde am 31.08.2020 erstellt und am 09.11.2020 erneut überprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.09.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 126-0
poststelle@ um.bwl.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@ barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.