Ärztliche Versorgung
Definition
Der Indikator beschreibt die Versorgungssituation der Bevölkerung in Baden-Württemberg mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, beziehungsweise solchen, die in freier Praxis tätig sind. Dargestellt sind die Einwohnerinnen und Einwohner je Ärztin beziehungsweise Arzt. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind in der Regel die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen und sind für die ambulante Versorgung der Bevölkerung zuständig.
Beschreibung
Der demografische Wandel stellt auch die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg zunehmend vor Herausforderungen. Über ein Drittel des hausärztlichen Fachpersonals in Baden-Württemberg ist 60 Jahre oder älter. Aufgrund fehlenden medizinischen Nachwuchses bleiben viele Arztsitze unbesetzt. Daneben steigt unter den Ärztinnen und Ärzten die Nachfrage nach einer Tätigkeit in Teilzeit sowie im Angestelltenverhältnis. Außerdem zieht es viele junge Ärztinnen und Ärzte in Städte und Ballungsgebiete, was auf dem Land zu erheblichen Nachwuchsproblemen, insbesondere im hausärztlichen Bereich, führt. So kommen auf eine Ärztin oder einen Arzt immer mehr Patientinnen und Patienten. Gleichwohl wird eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger im Land weiter angestrebt. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die das Zusammenwirken mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen erfordert. Mit dem Landarztgesetz hat das Land Baden-Württemberg die Möglichkeit geschaffen, Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten Gebiet tätig zu sein. Die Landesregierung stellt darüber hinaus ein Förderprogramm mit einem Volumen von 6,95 Millionen Euro zur Verfügung, mit dem unter anderem die ambulante hausärztliche Versorgung verbessert werden soll.
Entwicklung und Bewertung
Eine niedergelassene Ärztin beziehungsweise ein niedergelassener Arzt betreute im Jahr 2020 im Schnitt 748 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Spanne in Baden-Württemberg ist beträchtlich und reicht von 305 in der Stadt Freiburg bis 1057 im Landkreis Freudenstadt. Bis zum Jahr 2006 hatte sich die ärztliche Versorgung der Bevölkerung noch leicht aber kontinuierlich verbessert. 2007 hat sich dieser positive Trend umgekehrt und verschlechtert sich seitdem stetig. Seit 2012 stieg die Zahl der zu betreuenden Menschen je niedergelassene Ärztin oder je niedergelassenen Arzt um durchschnittlich fast 2 Prozent pro Jahr.
Im urbanen Raum ist die Versorgung generell besser als im Landesdurchschnitt. Auch dort mussten sich in den vergangenen Jahren aber immer mehr Menschen eine Person im ärztlichen Dienst teilen. In einigen ländlichen Kreisen werden Versorgungsfunktionen durch angrenzende Stadt- und hochverdichtete Landkreise wahrgenommen.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) 2021: Die ambulante medizinische Versorgung 2021. Bericht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg: Landarztgesetz – Wichtiger Schritt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung. (zuletzt aufgerufen 09.05.2022)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg: Ambulante Versorgung – Förderprogramm bringt neue Hausärzte aufs Land. (zuletzt aufgerufen 09.05.2022)
Trendbewertung
Leitsatz Gesundheitsförderliche Lebenswelt
Nachhaltig handeln in Baden-Württemberg heißt …
… eine gesundheitsförderliche Lebenswelt zu ermöglichen.