Erklärung zur Barrierefreiheit leichte Sprache
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Das Umwelt-Ministerium Baden-Württemberg
ist zuständig für die Internet-Seite
der Nachhaltigkeits-Strategie.
Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung für das Gesetz ist: L-BGG.
Darin steht:
Auch Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen können.
Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind
noch nicht barrierefrei.
Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei
- Auf der Internet-Seite gibt es Dokumente.
Die Dokumente sind im pdf-Format gespeichert.
Das Format können noch nicht alle Menschen lesen.
- Auf der Internet-Seite gibt es Videos.
Einige Videos haben Unter-Titel.
Das heißt:
Unter dem Video steht ein Text.
Da steht, was der Sprecher sagt.
Bei einigen Videos fehlen die Unter-Titel.
Außerdem gibt es keine Beschreibung der Videos.
Das brauchen Menschen mit Seh-Behinderung.
Dann können Sie das Video besser verstehen.
- Die Formulare auf der Internet-Seite können
nicht alle Menschen lesen und ausfüllen.
- Es gibt verschiedene Buttons und Menüs.
Bei manchen davon fehlt noch ein Text zur Erklärung.
Damit auch Menschen mit Seh-Behinderung wissen:
Da ist ein Button und so kann ich ihn bedienen.
Darum kann man noch nicht alle Elemente auf der Seite
über die Tasten am PC bedienen.
- Es gibt keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderung bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.
Einige Dokumente sind nicht barrierefrei und bleiben auch so.
Das dürfen wir so machen.
Die Regel steht im Gesetz.
Sie gilt für Dokumente
- die älter als zwei Jahre sind
- und die nicht mehr benutzt werden.
Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung dazu
Es gibt ein Gesetz in Deutschland:
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Die Abkürzung ist: BITV 2.0.
In diesem Gesetz stehen Regeln,
wie man barrierefreie Internet-Seiten gestaltet.
Die Firma WEB for ALL hat 6 Internet-Seiten geprüft.
Und zwar auf die Regeln der BITV 2.0.
Die Prüfung war am 31.8.2020.
Eine Internet-Seite ist barrierefrei,
wenn sie die Regeln der BITV 2.0 erfüllt.
Einige Inhalte dieser Internet-Seite sind nicht barrierefrei.
Diese Inhalte stehen oben unter Punkt 1.
Diese Erklärung haben wir am 15.9.2020 geschrieben.
Diese Erklärung haben wir am 25.9.2024 wieder angeschaut.
Information an uns
Sie haben noch mehr Fehler auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile, die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Sie können uns auch anrufen: 0711/ 126 – 0
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail: poststelle@ um.bwl.de
Schlichtungs-Verfahren
Es ist dem Umwelt-Ministerium wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.
Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann muss das Umwelt-Ministerium sich bei Ihnen
innerhalb von 4 Wochen melden.
Unsere Telefon-Nummer und unsere E-Mail-Adresse steht unter Punkt 2.
Das Umwelt-Ministerium hat sich nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.
Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Sie können Frau Fischer auch anrufen: Tel. 0711/ 279-3360.
Oder ihr schreiben: poststelle@ bfbmb.bwl.de
In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.
Das alles steht hier:
Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Das kann man auch
in leichter Sprache lesen:
Informationen über die Nachhaltigkeits-Strategie