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Information und Unterlagen zur Antragstellung

Investitionsförderung

Hand hält einen Stift in der Hand, darunter liegt ein beschriebenes Blatt Papier.
© motorradcbr/stock.adobe.com

„Unternehmen machen Klimaschutz“ ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel der Investitionsförderung ist es, Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten zu unterstützen, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -einsparung zur Folge haben.

Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderungsfähig sind nur Nettopreise. 

Die Investitionsförderung kann von Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden. Anträge können zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres und in 2023 bis zum 15. November in elektronischer Form (ausgefüllte, digitale PDF ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
bwp@remove-this.ptka.kit.edu

Nach Einreichung werden die Projektideen fachlich geprüft und von einer Fachjury bewertet.

Gefördert werden unter anderem:

  • Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (z.B. durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung etc.) genutzt oder kombiniert werden können
  • Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen
  • Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen
  • Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse
  • Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion beitragen
  • Technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen

Das Förderprogramm wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg umgesetzt und organisatorisch unterstützt und fachlich begleitet von der Umwelttechnik BW GmbH. Die administrative Betreuung erfolgt über den Projektträger Karlsruhe (PTKA).


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