Information und Unterlagen zur Antragstellung
Beratungsförderung A & Beratungsförderung B
Die Beratungsförderung ist zweigeteilt: Beratungsförderung A und Beratungsförderung B bieten Unternehmen jeweils eine Förderung von zwei bis fünf Beratungstagen. Der Zuschuss zur Beratung beträgt 75 Prozent, maximal 900 Euro netto pro Personentag (zuwendungsfähige Gesamtausgabe 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden). Abrechenbar sind mindestens zwei vollständige Personentage. Somit kann jeweils eine maximale Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses von 4.500 Euro pro Beratungsförderung gewährt werden.
Beratungsförderung A kann von allen Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden. Die Beratungsförderung B kann erst nach einem zusätzlichen Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg und einem damit verbundenen Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Die Inhalte der Beratungsförderung A können abhängig vom individuellen Bedarf der Unternehmen unter anderem folgende Beratungsinhalte umfassen:
- Unterstützung, Begleitung und/oder Durchführung einer Treibhausgasbilanz nach anerkannten Vorgaben (GHG-Protokoll, ISO 14064-1)
- Bilanzierungsunterstützung bei Scope 1-3
- Beratung zu CSRD, insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption)
Bei bereits vorliegender Treibhausgasbilanz sind weitere Beratungsinhalte möglich:
- Identifizierung von Reduzierungsmaßnahmen sowie Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen
- Beratungen für die Ermittlung von konkreten, längerfristig orientierten Einsparpotenzialen und/oder die Erstellung einer Transformations-Roadmap/Strategie mit dem Ziel der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen
- Planungsleistungen (inklusive vorbereitender Planungsleistungen) für die Umsetzung von THG-Reduktionsmaßnahmen
- Weitere Beratungsmaßnahmen mit dem Ziel einer THG-Reduktion
Zusätzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beratungsförderung B, neben einem Standort oder Sitz des Unternehmens in Baden-Württemberg, ist die Mitgliedschaft im Klimabündnis Baden-Württemberg.
Die Inhalte der Beratungsförderung B können abhängig vom individuellen Bedarf der Unternehmen unter anderem folgende Beratungsinhalte umfassen:
- Vertiefung der Treibhausgasbilanzierung
- Fortschreiben, Anpassen und Vertiefen der Transformationsstrategie
- Identifizierung von Reduzierungsmaßnahmen sowie Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen
- Beratungen für die Ermittlung von konkreten, längerfristig orientierten Einsparpotenzialen und/oder die Erstellung einer Transformations-Roadmap/Strategie mit dem Ziel der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen
- Planungsleistungen (inklusive vorbereitender Planungsleistungen) für die Umsetzung von THG-Reduktionsmaßnahmen
- Beratung zu CSRD, insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption)
- Weitere Beratungsmaßnahmen mit dem Ziel einer THG-Reduktion
Dokumente zur Antragstellung und dem Ablauf der Förderung
Verwaltungsvorschrift (PDF)
Leitfaden Beratungsförderung „Unternehmen machen Klimaschutz“ (PDF)
Förderantrag: Unternehmen machen Klimaschutz Förderbaustein 1 Beratungsförderung (PDF)
Beratungsbericht: Unternehmen machen Klimaschutz Förderbaustein 1 Beratungsförderung (PDF)
De-minimis Erklärung (Excel-Dokument)
Rechtsmittelverzicht UM (Word-Dokument)
Mittelanforderung nach § 44 LHO (Word-Dokument)