Kommunale Rahmenbedingung
Bürgermitwirkung
Um was geht es in diesem Handlungsfeld?
Nachhaltige Kommunalentwicklung bedeutet, auch die Bürgerschaft aktiv über kommunalpolitische Entwicklungen zu informieren und sie an kommunalpolitischen Planungen und Entscheidungen teilhaben und mitwirken zu lassen, auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Es gilt, die Kommune gemeinsam zu gestalten und zu entwickeln und zwar im Zusammenspiel zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.
Leitsatz zu diesem Handlungsfeld
Die Kommune ermöglicht offene und transparente Entscheidungsprozesse unter frühzeitiger Information sowie Einbindung der Bürgerschaft. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt transparent, fair und chancengleich. Bürgerschaftliches Engagement wird unterstützt und gefördert.
Die Handlungsfelder der nachhaltigen Kommunalentwicklung der Kommunalen Initiative Nachhaltigkeit stehen in direktem Bezug zu den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda 2030. Die untenstehende Grafik zeigt an, auf welche SDGs sich das Handlungsfeld "Bürgermitwirkung" direkt bezieht.
Diese Fragen können Ihnen beim Einstieg in das Thema behilflich sein:
- Mit welchen Verfahren und zu welchen Anlässen werden Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen in der Kommune beteiligt?
- Wie werden solche Beteiligungsprozesse transparent, fair und chancengleich gestaltet?
- Wie und zu welchen Themen sollen Einwohnerinnen und Einwohner künftig (stärker) einbezogen werden?
- Wie werden das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in der Kommune unterstützt?
Betrachten Sie die hier genannten Vorschläge als Anregungen, um vor Ort aktiv zu werden. Die Liste ist sicherlich nicht vollständig, ein Denkanstoß kann sie aber dennoch sein.
Information und Partizipation
- Schaffen von Informations-, Partizipations- und Dialogmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen bei allen Planungs- und Entscheidungsprozessen
- Ermöglichen auch von informellen (freiwilligen) Beteiligungsprozessen, die über eine Beteiligung gemäße gesetzlicher Vorschriften (formelle Beteiligung) hinausgeht und möglichst alle Bevölkerungsgruppen einbezieht
- Etablieren einer kommunalen Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeitsthemen aus Vertreterinnen der Verwaltung, der Politik und der Bürgerschaft
- Ermöglichen von Kinder- und Jugendbeteiligung, inkl. Einbeziehung dieser Zielgruppe im kommunale Entscheidungsprozesse
- Erarbeitung und Verabschiedung von Leitlinien zur fairen und transparenten Durchführung von Informations- und Beteiligungsprozessen
- Wertschätzung von Teilnehmenden an Beteiligungsprozessen
Bürgerschaftliches Engagement
- Gezielte Förderung und Wertschätzung (finanziell, infrastrukturell etc.) von Vereinen, Institutionen, Gruppierungen oder Einzelpersonen für deren Engagement in sozial-gesellschaftlichen, in sportlichen, in kulturellen, in politischen oder in anderen Bereichen
- Schaffung einer Anlaufstelle in der Verwaltung für bürgerschaftliches Engagement
- Etablierung einer Wertschätzungskultur für engagierte Bürgerinnen und Bürger (z. B. Empfänge, Auszeichnungen etc.)