Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft in der KLIMAWIN. Die Unternehmen und Organisationen müssen auf einen wirtschaftlichen und gewinnorientierten Geschäftsbetrieb ausgerichtet und entsprechend tätig sein.
Typischerweise haben die Unternehmen folgende Rechtsform: GmbH, AG, OHG, KG, KGaA, eG, UG, Ltd., SE. Die Rechtsform dient jedoch nur als Anhaltspunkt, so können bspw. auch Einzelunternehmen (ohne Rechtsform) teilnehmen.
Bei öffentlichen und kommunalen Einrichtungen und Betrieben (z. B. Eigenbetriebe und AöR), gGmbHs sowie Genossenschaften wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Vereine, z. B. e. V., Stiftungen oder Hochschulen.
Jede Unternehmensgröße wird zugelassen – vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Konzern.
Das Unternehmen hat seinen Sitz oder zumindest einen Standort in Baden-Württemberg.
Unternehmen, die ihren Standort angrenzend an Baden-Württemberg haben, können aufgrund ihrer regionalen Wirkung im geprüften Einzelfall zur Teilnahme an der KLIMAWIN zugelassen werden.
Die KLIMAWIN ist flexibel auf alle Branchen und Sektoren anwendbar.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bilden ein diverses Spektrum an Kontexten ab.
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