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KLIMAWIN

Teilnahmekriterien

Eine Korkwand mit drei angepinnten, gelben Notizblättern.
© mahey/Fotolia.com

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft in der KLIMAWIN. Die Unternehmen und Organisationen müssen auf einen wirtschaftlichen und gewinnorientierten Geschäftsbetrieb ausgerichtet und entsprechend tätig sein. 

  • Typischerweise haben die Unternehmen folgende Rechtsform: GmbH, AG, OHG, KG, KGaA, eG, UG, Ltd., SE. Die Rechtsform dient jedoch nur als Anhaltspunkt, so können bspw. auch Einzelunternehmen (ohne Rechtsform) teilnehmen.
  • Bei öffentlichen und kommunalen Einrichtungen und Betrieben (z. B. Eigenbetriebe und AöR), gGmbHs sowie Genossenschaften wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
  • Nicht teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Vereine, z. B. e. V., Stiftungen oder Hochschulen.
  • Jede Unternehmensgröße wird zugelassen – vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Konzern.
  • Das Unternehmen hat seinen Sitz oder zumindest einen Standort in Baden-Württemberg.
  • Unternehmen, die ihren Standort angrenzend an Baden-Württemberg haben, können aufgrund ihrer regionalen Wirkung im geprüften Einzelfall zur Teilnahme an der KLIMAWIN zugelassen werden.
  • Die KLIMAWIN ist flexibel auf alle Branchen und Sektoren anwendbar.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bilden ein diverses Spektrum an Kontexten ab.

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