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KLIMAWIN

KLIMAWIN-Leitsatzdossier Leitsatz 01

Die Weltgemeinschaft im Pariser Klimaabkommen, die Europäische Union im Green Deal, Deutschland im Klimaschutzgesetz und Baden-Württemberg im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz haben sich verpflichtet, dem Klimawandel entgegenzuwirken und den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu reduzieren. Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz hat Baden-Württemberg dabei die ambitioniertesten Klimaschutzziele formuliert. Das Land möchte bis 2040 Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) erreichen. Dabei geben das Zwischenziel, bis 2030 65 Prozent weniger CO2 auszustoßen, und die Ziele für einzelne Sektoren wie beispielsweise der Verkehr, die Energiewirtschaft oder die Industrie klare Handlungsrahmen vor.

Unternehmen können und müssen einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Nicht nur das produzierende Gewerbe und Großunternehmen, sondern auch die Gesamtheit der kleinen und mittleren Unternehmen verfügen über eine enorme Hebelwirkung. Unternehmen, die sich der KLIMAWIN angeschlossen haben, treiben mit innovativen Produkten und Dienstleistungen die Reduzierung von THG-Emissionen und Energieverbrauch voran und geben wichtige Impulse für andere.

Klimaschutz lohnt sich! Was auf den ersten Blick nach viel Aufwand klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als große Chance für Unternehmen. Für Unternehmen lohnt es sich, klimafreundlicher zu wirtschaften – nicht nur aus gesellschaftlicher Verantwortung, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Unternehmerischer Klimaschutz kann langfristig Kundschaft sowie Fachkräfte binden. In Zeiten steigender Energiepreise und CO2-Besteuerung können zudem Kosteneinsparungen durch Effizienzsteigerungen und Emissionsminderungen erzielt werden. Unternehmen mit hohem Stromverbrauch und erdölbasierten Produkten (wie Kunststoff oder Paraffin) müssen aufgrund der steigenden CO2-Besteuerung mit höheren Kosten rechnen. Oft reichen kostengünstige Alternativen oder kostenfreie Verhaltensänderungen aus, um positive Effekte zu erzielen.

In diesem Leitsatzdossier finden Sie hilfreiche Tipps, wie Sie das komplexe Thema Klimaschutz in Ihrem Unternehmen angehen können. Sie erhalten konkrete Hinweise zur Erstellung einer Treibhausgasbilanz sowie Anregungen für effektive Maßnahmen, um den Energieverbrauch und die Emissionen in Ihrem Unternehmen gezielt zu reduzieren.

Einer Ihrer ersten Schritte als neues KLIMAWIN-Unternehmen ist das Ausfüllen des Zielkonzepts. Mit dem Zielkonzept formulieren Sie Entwicklungsschritte in Ihrem Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsengagement. Die folgenden Beispiele für selbstgesteckte Ziele können Ihnen als Inspiration für Ihr Zielkonzept dienen. Bitte setzen Sie sich quantifizierte Ziele, wenn es Ihnen möglich ist:

  • Treibhausgasemissionen reduzieren
    • Unser Ziel ist es, bis zum [Jahr], [Prozentsatz] Prozent weniger CO2 im Vergleich zu unserem Basisjahr [Jahr] auszustoßen.
  • Energieeffizienz steigern und energieautarker werden
    • Die Einführung eines Energiemanagementsystems steht für uns im Fokus, um den Energieverbrauch zu überwachen, zu analysieren und zu optimieren.
    • Unser Ziel ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch um [Prozentsatz] Prozent zu erhöhen und den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.
    • Wir streben an, bis zum [Jahr], [Prozentsatz] Prozent unseres Energiebedarfs durch interne erneuerbare Energiequellen zu decken.
    • Durch Investitionen in energieeffiziente Technologien und Anlagen wollen wir unseren Energieverbrauch signifikant senken und gleichzeitig unsere betriebliche Effizienz steigern.
  • Gebäude optimieren
    • Die Implementierung von intelligenten Gebäudesteuerungssystemen steht im Fokus, um den Energiebedarf für Heizung, Kühlung und Beleuchtung weiter zu optimieren.
    • Unser Ziel ist es, bis zum [Jahr] eine bestimmte Energieeffizienzklasse für alle Unternehmensgebäude zu erreichen.
  • Mitarbeitende mitnehmen
    • Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für Klimaschutz und nachhaltiges Handeln unter unseren Mitarbeitenden zu stärken, indem wir regelmäßige Schulungen, Informationsveranstaltungen und Mitarbeiterkampagnen durchführen.
    • Wir richten interne Teams, wie zum Beispiel „Klimaschutzteams“ oder „Nachhaltigkeitsteams“ ein, die die Partizipation der Mitarbeitenden an nachhaltigen Initiativen fördern und Ideen für umweltfreundliche Praktiken generieren.
  • Mobilität klimaschonend gestalten
    • Wir fördern, dass unsere Mitarbeitenden Dienstreisen mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln durchführen, um den CO2-Ausstoß im Zusammenhang mit Geschäftsreisen zu reduzieren.
    • Die Implementierung von Car-Sharing-Programmen und die Förderung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen für dienstliche Fahrten sollen die umweltfreundliche Mobilität unserer Mitarbeitenden fördern.

Wir setzen uns das Ziel, bis zum [Jahr], [Prozentsatz] Prozent der dienstlich zurückgelegten Kilometer durch klimafreundliche Alternativen abzudecken und den individuellen CO2-Ausstoß im Rahmen von Dienstreisen zu minimieren.

Der Einstieg in den unternehmerischen Klimaschutz erfordert eine strategische Herangehensweise. Das Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) und den Energieverbrauch im Unternehmen zu senken. Dabei gilt folgende Priorisierung: Emissionen zuerst vermeiden, dann reduzieren, und zuletzt, wo nicht anders möglich, kompensieren. Um die THG-Emissionen zu vermeiden, zu senken oder auch zu kompensieren, müssen Sie zunächst transparent Ihre Emissionsquellen beziehungsweise Ihren CO2e-Fußabdruck (Corporate Carbon Footprint) erfassen und aufbereiten. Als initialen Schritt empfiehlt es sich eine Treibhausgasbilanz zu erstellen und konkrete Klimaschutzziele festzusetzen. In diesem Leitsatzdossier finden Sie im ersten Schritt eine Einführung in die Treibhausgasbilanzierung.

Im zweiten Schritt werden Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Energie und Emissionen formuliert. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Maßnahmen gelegt, mit denen Sie sich für eine Senkung des Energieverbrauchs und der durch Ihr Unternehmen verursachten Emissionen einsetzen können. Im breit aufgestellten Handlungsfeld Energieversorgung und -verbrauch wird gezeigt, wie Sie die durch Ihr Unternehmen verursachten Emissionen ermitteln und analysieren und Potenziale für die Steigerung der Energieeffizienz identifizieren können. Die Einführung eines Energiemanagementsystems kann als Orientierungsrahmen für die schrittweise Optimierung des Energieverbrauchs dienen. Durch den Bezug und die Erzeugung erneuerbarer Energie können Sie einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten. Im Handlungsfeld Mobilität werden zentrale Stellschrauben für die Reduktion von Transport- und Mobilitätswegen und deren Emissionen aufgeführt.

 

3.1. Treibhausgasbilanzierung

Um einen fundierten Einblick in ihre Umweltauswirkungen zu erhalten, ist es für Unternehmen entscheidend, ihre gegenwärtigen Treibhausgasemissionen sorgfältig zu analysieren und zu verstehen. Neben Kohlenstoffdioxid (CO2) sollen auch weitere Emissionen wie Methan (CH4), Lachgas (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) erfasst werden. Da nicht alle Treibhausgase dieselbe Klimawirkung haben, werden diese in CO2-Äquivalente (CO2e) umgerechnet. Die Intensität der Treibhausgase wird in der Einheit GWP, Global Warming Potential, ausgegeben.

Um Emissionsquellen zu bilanzieren sowie direkte und indirekte Emissionen abgrenzen zu können, bildet das Greenhouse Gas Protocol (GHG) das am weitesten verbreitete methodische Rahmenwerk. Das GHG Protocol definiert 3 Bereiche, sogenannte Scopes, denen die Emissionen zugeordnet werden.

 

Direkte und indirekte Emissionen im Überblick

  • Scope 1: Emissionen in Scope 1 entstehen durch die direkten Aktivitäten des Unternehmens, beispielsweise durch verbrauchte Primärenergie wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Kohle, oder durch einen unternehmenseigenen Fuhrpark. Scope 1 umfasst auch die direkten Treibhausgasemissionen aus den Produktionsprozessen.
  • Scope 2: Die indirekten Emissionen in Scope 2 resultieren aus der vom Unternehmen eingekauften Energie, beispielsweise den verbrauchten Sekundärenergieträgern wie Strom, Fernwärme und Dampf.
  • Scope 3: Scope 3 umfasst alle sonstigen indirekten Emissionen, die aus den Aktivitäten des Unternehmens resultieren. Dies betrifft die vor- und nachgelagerte Wertschöpfung, wie zum Beispiel den Einkauf von Gütern und Dienstleistungen, den Pendelverkehr der Mitarbeitenden und Geschäftsreisen.

Mit einer Treibhausgasbilanz schaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil, da Sie interessierten Akteurinnen und Akteuren zeigen, dass Sie die Thematik aufgreifen und den Klimaschutz aktiv gestalten wollen. Insbesondere machen Sie den Erfolg Ihrer Maßnahmen messbar, was einen der wichtigsten Bausteine beim Klimaschutz darstellt. Somit können Sie Ihren Fortschritt beim Klimaschutz intern und extern kommunizieren und Worten Taten folgen lassen. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Einblick geben, wie Sie in 5 Schritten eine THG-Bilanz erstellen können.

 

3.1.1. Schritt 1: Festlegung der Systemgrenzen und des Bilanzjahres

Schritt 1 befasst sich mit der Schaffung klar definierter Rahmenbedingungen für die THG-Bilanz. Zunächst legen Sie das Bilanzierungsjahr und das Basisjahr fest. Danach müssen Sie Ihre Systemgrenzen definieren. Dies bedeutet, dass Unternehmen genau festlegen müssen, welche Aktivitäten und Prozesse in die Bilanz einfließen und welche außerhalb bleiben. Die organisatorische Systemgrenze betrifft die Einheiten der Organisation, etwa Standorte oder Tochtergesellschaften, die berücksichtigt werden sollen. Die operative Systemgrenze hingegen bezieht sich darauf, welche Emissionsquellen als relevant angesehen und in die Betrachtung einbezogen werden sollen. Eine zentrale Überlegung hierbei ist, ob ausschließlich Scope 1- und Scope 2-Emissionen bilanziert werden sollen oder ob auch Scope 3-Emissionen in den Fokus genommen werden sollen.

 

3.1.2 Schritt 2: Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse dient der Definition der finalen operativen Systemgrenze in Scope 3 und schließt somit direkt an Schritt 1 an. Gegenstand der Wesentlichkeitsanalyse ist es, wesentliche vor- und nachgelagerte Scope 3-Emissionsquellen zu ermitteln, zu priorisieren und letztendlich für die Bilanzierung auszuwählen. Das wichtigste Kriterium ist die erwartete Quantität. Dieses Kriterium sollte stets in die Wesentlichkeitsanalyse miteinbezogen werden. Sofern eine Emissionsquelle wesentlich zu den Gesamtemissionen in Scope 3 beziehungsweise zur Bilanz beiträgt, sollte diese Emissionsquelle auch in die THG-Bilanz aufgenommen werden, um ein repräsentatives Bild zu geben.

 

3.1.3 Schritt 3: Erhebung der Aktivitätsdaten

Für eine präzise THG-Bilanz ist die systematische Erhebung von Aktivitätsdaten entscheidend. Hierbei sind Verbrauchsdaten, wie beispielsweise die Energiemengen, von zentraler Bedeutung. Diese Informationen ermöglichen es, die spezifischen Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit den Unternehmensaktivitäten zu quantifizieren und zu bewerten.

Um diese Daten zu beschaffen, sollten Unternehmen ihre Energieverbrauchsaufzeichnungen, Strom- und Gasrechnungen sowie andere relevante Verbrauchsunterlagen gründlich durchgehen. Zudem können branchenspezifische Datenbanken, Energielieferfirmen und Umweltbehörden wertvolle Quellen für genaue Verbrauchsdaten sein.

 

3.1.4 Schritt 4: Recherche von Emissionsfaktoren

Im Anschluss an die Erhebung der Aktivitätsdaten folgt die entscheidende Phase der THG-Bilanzierung: die Berechnung der Emissionshöhe. Dies erfordert die sorgfältige Recherche von Emissionsfaktoren, die die spezifischen Treibhausgasemissionen für jede identifizierte Aktivität quantifizieren. Die Recherche nach Emissionsfaktoren beinhaltet die Untersuchung von anerkannten Quellen, wie beispielsweise branchenspezifischen Emissionsdatenbanken, wissenschaftlichen Studien oder Leitfäden von Umweltbehörden. Diese Faktoren ermöglichen es, den Zusammenhang zwischen den ermittelten Aktivitätsdaten und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen zu verstehen.

 

3.1.5 Schritt 5: Berechnung der THG-Emissionen und Auswertung der Bilanz

Nach der Berechnung der Emissionshöhe ist der nächste Schritt die sorgfältige Aufbereitung der THG-Bilanz. Diese Phase beinhaltet die Zusammenstellung und strukturierte Darstellung der ermittelten Treibhausgasemissionen, um einen klaren Überblick über die Umweltauswirkungen des Unternehmens zu erhalten.

Die Aufbereitung der THG-Bilanz ermöglicht nicht nur die Transparenz hinsichtlich der Hauptverursacher von Treibhausgasen, sondern bildet auch die Grundlage für die Ableitung gezielter Maßnahmen. Durch eine systematische Wesentlichkeitsanalyse der Bilanz können Unternehmen identifizieren, welche Prozesse und Aktivitäten die größten Emissionen verursachen. Dies wiederum erleichtert die Priorisierung von Handlungsbereichen und die Formulierung von effektiven Klimaschutzmaßnahmen.

Im Leitfaden „In 5 Schritten zur Treibhausgasbilanzierung“ finden Sie weitere Informationen. Der Leitfaden setzt den Fokus auf das Vorgehen zur Erstellung einer THG-Bilanz auf Unternehmensebene. In 5 Kapiteln werden die 5 wesentlichen Arbeitsschritte zur Erstellung einer THG-Bilanz vorgestellt und anhand von Beispielen veranschaulicht. (Zum Leitfaden „In 5 Schritten zur Treibhausgasbilanzierung“)

 

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zum unternehmerischen Klimaschutz und zur Berechnung der Emissionshöhe:

 

Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg

KLIMAfit ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, welches Unternehmen und weiteren Organisationen in Baden-Württemberg einen niederschwelligen Einstieg in den unternehmerischen Klimaschutz bietet. Gefördert werden (meist kommunale) Projektträger, welche in Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen interessierte Unternehmen für die Teilnahme gewinnen. (Zu KLIMAfit)

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bietet baden-württembergischen Unternehmen Unterstützungsangebote für unternehmerischen Klimaschutz. Es unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die nächsten Schritte zu einem wirtschaftlich erfolgreichen und wirksamen Klimaschutz zu gehen. Das Angebot umfasst zwei Beratungsförderungen sowie eine Investitionsförderung. (Zu den Förderprogrammen)

 

3.2 Maßnahmen zur Zielerreichung

Im Bemühen um unternehmerischen Klimaschutz eröffnet sich ein vielschichtiges und dynamisches Spielfeld von Angeboten und Ansatzpunkten. Die konkreten Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen erstrecken sich über verschiedene zentrale Handlungsfelder, die maßgeblich dazu beitragen können, eine nachhaltige und klimafreundliche Unternehmenspraxis zu etablieren.

 

3.2.1 Ressourceneffizienz (Energie- und Materialeffizienz)

Ein fundamentaler Aspekt des unternehmerischen Klimaschutzes liegt in der Optimierung der Ressourceneffizienz. Dies schließt sowohl die Energieeffizienz als auch die effiziente Nutzung von Materialien ein. Aufbauend auf Verbrauchs- und Effizienzanalysen können Sie die vielfältigen Ansatzpunkte für die Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen identifizieren. Angefangen mit dem größten Energiefresser können Gebäudetechnik, Anlagen, Prozesse und Produktionsmittel gezielt optimiert oder ausgetauscht werden. Die Implementierung intelligenter Energiemanagementsysteme ermöglicht es Ihnen, Ihre Prozesse so zu gestalten, dass sie nicht nur den ökologischen Fußabdruck Ihres Unternehmens oder Produktes minimieren, sondern auch betriebswirtschaftliche Effizienzsteigerungen erzielen. Gleichzeitig können Materialströme analysiert werden, um auch in der Nutzung von Materialien effizienter zu werden. Dies schließt die Vermeidung von Verschwendung, die Nutzung von Recyclingmaterialien und den gezielten Einsatz nachhaltiger Beschaffungspraktiken ein.

 

3.2.2 Erneuerbare Energien

Die verstärkte Integration erneuerbarer Energien in den unternehmerischen Energiebedarf ist von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele formuliert, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Durch die verstärkte Implementierung erneuerbarer Energien können Unternehmen ihre Energiekosten langfristig stabilisieren. Der Einsatz von Photovoltaikanlagen, Windenergie oder anderen erneuerbaren Energiequellen ermöglicht es Ihnen, unabhängiger von konventionellen Energiequellen zu werden und Ihre Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten. Diese Unabhängigkeit ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern bietet auch eine größere Stabilität und Planbarkeit in Bezug auf Energiekosten. Gleichzeitig tragen Unternehmen, die auf erneuerbare Energien setzen, dazu bei, den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.

Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen von der Landesagentur für Umwelttechnik und Ressourceneffizienz Baden-Württemberg (UTBW) zeigt Ihnen kostenfrei die erforderlichen Schritte und bietet alle relevanten Informationen für Ihren Weg in Richtung eines klimaneutralen Unternehmens.
(Zur Internetseite des Kompetenzzentrums Klimaschutz in Unternehmen)

 

3.2.3 Mobilität

Die Umstellung auf nachhaltige Mobilitäts- und Transportkonzepte bildet einen weiteren Schlüsselaspekt im unternehmerischen Klimaschutz. Vielfältige Maßnahmen helfen Ihnen dabei, Ihren THG-Ausstoß zu reduzieren. Hierzu zählen

  • die Optimierung von Prozessabläufen und Transportwegen
  • die Vermeidung von Transportwegen (zum Beispiel durch lokale Beschaffung) und Geschäftsreisen (zum Beispiel durch Videokonferenzen)
  • der Einsatz umweltfreundlicher Transportmittel (beispielsweise durch Wechsel auf die Bahn)
  • die Einführung eines Mobilitätsmanagements, zu dem beispielsweise vergünstigte Tickets für den ÖPNV, Car- und Bike-Sharing-Angebote
  • oder die Anschaffung von Bürofahrrädern gehören

Immer mehr Unternehmen setzen auf eine umweltfreundliche Firmenflotte und tauschen Großverbraucher durch verbrauchsarme Modelle oder Elektrofahrzeuge aus. Einige KLIMAWIN-Unternehmen besitzen bereits eine eigene Elektrotankstelle. Die virtuelle Zusammenarbeit mittels Videokonferenzen wird bereits heute in vielen Unternehmen für die Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden und standortübergreifende Kooperationen genutzt.

 

3.2.4 Lieferkette

Die Lieferkette als integraler Bestandteil unternehmerischer Aktivitäten bietet vielfältige Ansatzpunkte für den Klimaschutz. Die Evaluierung und Optimierung von Lieferantenstrukturen, die Reduzierung von Transportemissionen und die Förderung nachhaltiger Beschaffungspraktiken sind essenzielle Maßnahmen. Durch die Implementierung eines ganzheitlichen Lieferkettenmanagements können Sie nicht nur Ihre eigene Klimabilanz verbessern, sondern auch zur Schaffung nachhaltigerer globaler Wertschöpfungsketten beitragen.

 

3.3 Kompensation von Treibhausgasen

Mithilfe der Kompensation von Treibhausgasemissionen können Sie insbesondere die schweren oder gar nicht zu vermeidenden Emissionen in Ihrem Unternehmen ausgleichen. Grundprinzip ist, dass Sie einen proportionalen Finanzbetrag zahlen, mit dem an anderer Stelle, an der es leichter umsetzbar und günstiger ist, Emissionen eingespart werden. Die KLIMAWIN-Unternehmen nutzen die Möglichkeit bisher vor allem für den Ausgleich von Treibhausgasemissionen, die durch Transport und Geschäftsreisen verursacht werden. Kompensationsangebote sind jedoch nicht auf diesen Bereich beschränkt. Vorab sollten Sie sich über die verschiedenen Zertifikatsformen und Anbieterinnen und Anbieter informieren. Achten Sie dabei darauf, dass die Kompensation gemäß einem mit den Anforderungen in Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens übereinstimmenden Standard erfolgt.

Im Leitfaden Kompensation von Treibhausgasemissionen durch Unternehmen hat das Umweltministerium Baden-Württemberg zentrale Informationen zusammengefasst.
(Zum Leitfaden Kompensation von Treibhausgasemissionen durch Unternehmen)

Um das Erreichen Ihrer Ziele später überprüfen zu können, sollten Sie neben der qualitativen Beschreibung ergriffener Maßnahmen und Erfolge auch quantitative Indikatoren verwenden. Vorschläge für quantitative Indikatoren zur Messung des Leitsatzes sind:

  • Reduktion der Treibhausgasemissionen: Messen Sie die Gesamtemissionen Ihres Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum. Diese können in absoluten Zahlen oder als Emissionen pro Produkt oder Umsatz ausgedrückt werden.
  • Energieeffizienz: Verfolgen Sie den Energieverbrauch Ihres Unternehmens und setzen Sie sich Energieeffizienz-Ziele. Diese können als Gesamtenergieverbrauch oder pro Produkt überprüft werden.
  • Anteil erneuerbarer Energien: Messen Sie den Prozentsatz des Energieverbrauchs, der aus erneuerbaren Quellen stammt.
  • Innovation und Forschung:
    • Messen Sie den Anteil des Forschungs- und Entwicklungsbudgets, der für klimafreundliche Innovationen und nachhaltige Technologien verwendet wird.
    • Verfolgen Sie die Anzahl der eingeführten umweltfreundlichen Technologien oder Produkte.
  • Mitarbeitendenbewusstsein und -beteiligung: Führen Sie Umfragen oder Bewertungen durch, um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Klimafragen zu messen. Verfolgen Sie auch die Teilnahme an Schulungen oder Initiativen zum Klimaschutz.
  • Compliance mit Standards und Vorschriften: Messen Sie die Einhaltung von Klima- und Umweltstandards sowie gesetzlichen Vorschriften. Dies könnte die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten oder anderen Umweltauflagen einschließen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) formuliert seit 2023 die Regeln zur nicht-finanziellen Berichterstattung von Unternehmen. Als Teil der CSRD legen die 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die wesentlichen Themenfelder der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Dem Klimaschutz ist mit dem Umweltstandard ESRS E1 Klimaschutz ein eigener Standard gewidmet, der sich im Wesentlichen mit den Zielen und Inhalten des Leitsatzes 01 – Klimaschutz der KLIMAWIN deckt.

Ziel des ESRS E1 Klimaschutz ist es, die wesentlichen positiven und negativen sowie tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel darzustellen. Insbesondere die bisherigen, derzeitigen und künftigen Klimaschutzbemühungen des Unternehmens im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris (oder einem aktualisierten internationalen Klimaschutzübereinkommen), die mit dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius übereinstimmen, sollen berichtet werden. Auch die Pläne und die Fähigkeiten des Unternehmens, seine Strategie und sein Geschäftsmodell im Einklang mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft anzupassen und zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius beizutragen, sind von Relevanz.

Unter die Angabepflichten des ESRS E1 Klimaschutz fallen neben einer Treibhausgasbilanz für Scope 1 & 2 sowie relevante Teile von Scope 3 auch Angaben zu gesteckten Klimaschutzzielen, einer Klimaschutzstrategie, einer internen CO2-Bepreisung und zum Energieverbrauch und -mix.


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