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KLIMAWIN

Fragen und Anwendungsbeispiele zu den Übergangszeiträumen

  • Der KLIMAWIN-Bericht entspricht weitestgehend der Struktur des ehemaligen WIN-Charta Berichts, mit dem Sie bestens vertraut sind. Sie verwenden einfach für Ihren nächsten Bericht (spätestens für den Bericht, den Sie im Jahr 2025 für das Berichtsjahr 2024 einreichen) die neue Berichtsvorlage. Sie brauchen kein neues Zielkonzept zu erstellen. Wenn Sie Ihren Bericht über das Berichtsjahr 2024 Ende 2024 einreichen, dürfen Sie noch nach der WIN-Charta berichten. Wir empfehlen jedoch auch für diesen Fall schon die Verwendung des KLIMAWIN-Berichts.
  • Teil des KLIMAWIN-Berichts ist eine Treibhausgasbilanzierung (THG-Bilanz). Für die THG-Bilanz gilt ein erweiterter Übergangszeitraum. Sie muss erst mit Ihrem zweiten KLIMAWIN-Bericht, spätestens mit Ihrem Bericht im Jahr 2026 für das Berichtsjahr 2025 vorliegen.
  • Sollten Sie in Ihrem ersten KLIMAWIN-Bericht zu einem oder mehreren neuen Leitsätzen noch keine Maßnahmen berichten können, formulieren Sie einfach ergänzend unter „Ausblick“ Ziele für die kommenden Jahre.
  • Sie haben bereits Ihr Zielkonzept aber bisher noch keinen WIN-Charta Bericht eingereicht. Für Ihren ersten Bericht dürfen Sie noch die WIN-Charta Berichtsvorlage verwenden. Wir empfehlen jedoch, dass Sie am besten direkt für Ihren ersten Bericht die neue KLIMAWIN-Berichtsvorlage verwenden. Übertragen Sie die Ziele aus Ihrem Zielkonzept, indem Sie berücksichtigen, wie die bisherigen WIN-Charta Leitsätze in den neuen KLIMAWIN-Leitsätzen aufgehen. Sollten Sie in Ihrem ersten KLIMAWIN-Bericht zu einem oder mehreren neuen Leitsätzen trotzdem noch keine Maßnahmen berichten können, formulieren Sie einfach ergänzend unter „Ausblick“ Ziele für die kommenden Jahre.
  • Haben Sie Ihren ersten WIN-Charta Bericht schon begonnen, setzen Sie die Berichterstattung gerne fort und reichen ihn als WIN-Charta Bericht ein. Verwenden Sie dann für Ihren zweiten Bericht die Berichtsvorlage der KLIMAWIN. Die beiden Vorlagen entsprechen sich in ihrer Struktur weitestgehend.
  • Teil des KLIMAWIN-Berichts ist eine Treibhausgasbilanzierung (THG-Bilanz). Für die THG-Bilanz gilt ein erweiterter Übergangszeitraum. Sie muss erst mit Ihrem zweiten KLIMAWIN-Bericht, spätestens mit Ihrem Bericht im Jahr 2026 für das Berichtsjahr 2025 vorliegen.
  • Sie haben bisher weder Ihr Zielkonzept noch einen WIN-Charta Bericht eingereicht. Für Ihren ersten Bericht dürfen Sie noch die Vorlage des WIN-Charta Zielkonzepts verwenden. Wir empfehlen jedoch, dass Sie am besten direkt für Ihr erstes Zielkonzept die neue Vorlage des KLIMAWIN-Zielkonzepts verwenden. Ein Jahr nach dem Einreichen des Zielkonzepts formulieren Sie das erste Mal einen KLIMAWIN-Bericht. Auch dafür nutzen Sie am besten direkt die neue KLIMAWIN-Berichtsvorlage.
  • Teil des KLIMAWIN-Berichts ist eine Treibhausgasbilanzierung (THG-Bilanz). Für die THG-Bilanz gilt ein erweiterter Übergangszeitraum. Sie muss dann mit Ihrem zweiten KLIMAWIN-Bericht vorliegen.

 

  • Sie berichten für den Zeitraum 2. HJ 2023 – 1. HJ 2024 mit der WIN-Charta Berichtsvorlage.
  • Ab dem Bericht für den Zeitraum 2. HJ 2024 – 1. HJ 2025 berichten Sie mit der KLIMAWIN-Berichtsvorlage.

Sie können in diesem Fall eine Entsprechungserklärung einreichen und auf den CSRD-konformen Bericht verweisen. Dennoch wird empfohlen, einen gesonderten KLIMAWIN-Bericht für die Maßnahmen in Baden-Württemberg beziehungsweise Deutschland einzureichen, um mehr Transparenz zu schaffen und Ihr regionales Engagement sichtbar zu machen.


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