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KLIMAWIN

Fragen zur Weiterentwicklung der WIN-Charta zur KLIMAWIN

​​​​​​Mit der Weiterentwicklung der WIN-Charta reagiert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf drei Entwicklungen:

  • In den letzten Jahren haben sich die regulatorischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterentwickelt. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Berichtspflicht nun auf ein Niveau mit der nicht-finanziellen Berichterstattung gehoben. Um die regionalen Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe zu unterstützen und gleichzeitig einen Mehraufwand für die Mitgliedschaft im Netzwerk zu vermeiden, bedurfte es der Anpassung und Weiterentwicklung der WIN-Charta.
  • Die Bedeutung des Klimaschutzes hat in der öffentlichen Wahrnehmung und als Aspekt beim nachhaltigen Wirtschaften deutlich an Relevanz gewonnen. Um einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele zu leisten, greift die KLIMAWIN den Klimaschutz und die Klimaanpassung nun explizit mit auf und rückt diese Themen in den Fokus.
  • In der Evaluation der WIN-Charta innerhalb des Netzwerks im Frühjahr 2023 wurde deutlich, dass sich die Mitgliedsunternehmen eine weitere Anschlussfähigkeit der WIN-Charta an die gesetzlichen Vorgaben und keinen bürokratischen Mehraufwand wünschen. Außerdem steigt auch innerhalb des WIN-Charta Netzwerks die Bedeutung des Klimaschutzes, sodass eine Weiterentwicklung in Richtung gesetzlicher Vorgaben und Klimaschutz nur die logische Konsequenz ist.
  • Der Name der WIN-Charta ändert sich ab dem 01.01.2024 zu KLIMAWIN.
  • Die zwölf Leitsätze werden angepasst, sodass der Klimaschutz als ein Teil der Nachhaltigkeit explizit in der KLIMAWIN mit aufgegriffen wird. Die neuen Leitsätze finden Sie hier.
  • Als Teil der KLIMAWIN-Berichterstattung wird eine jährliche Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) für Scope 1 und 2 verpflichtend. Die THG-Bilanz muss spätestens mit dem zweiten KLIMAWIN-Bericht eingereicht werden. Das Team der Klimaschutzstrategie „Unternehmen machen Klimaschutz“ bietet für die Umsetzung ein umfangreiches Unterstützungsangebot an.
  • Für Unternehmen, welche nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten, besteht die Möglichkeit, mit einer Entsprechungserklärung die Anforderungen der KLIMAWIN zu erfüllen. Die Entsprechungserklärung beinhaltet lediglich einen Unternehmenssteckbrief und einen Link zum CSRD-Bericht sowie eine Beschreibung des KLIMAWIN-Projekts.
  • Für aktuelle WIN-Charta Mitglieder gilt eine Übergangsfrist. Sie müssen mit dem Bericht im Jahr 2025 für das Berichtsjahr 2024 im Rahmen der KLIMAWIN berichten. Falls Sie bereits früher nach den neuen Vorgaben berichten möchten, steht Ihnen dies natürlich ebenso offen. Weitere Informationen zu praktischen Anwendungsfällen der Übergangsfristen finden Sie unter „Fragen und Anwendungsbeispiele zu den Übergangszeiträumen“.
  • Die KLIMAWIN adressiert die neuen regulatorischen Vorgaben für Unternehmen, insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Im Rahmen der KLIMAWIN werden Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützt. Außerdem werden durch die Anpassung der Leitsätze an die Standards der CSRD nicht berichtspflichtige Unternehmen an die regulatorischen Vorgaben und Anforderungen ihrer Kundschaft in der Wertschöpfungskette herangeführt. Gleichzeitig entsteht für berichtspflichtige Unternehmen kein bürokratischer Mehraufwand durch die Nutzung der Entsprechungserklärung. Eine Übersicht über die Vorteile der KLIMAWIN in Bezug auf die CSRD finden Sie ebenso hier.
  • In der weiterentwickelten KLIMAWIN wird der Klimaschutz explizit mitaufgenommen und damit der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und global Rechnung getragen. Trotzdem werden weiterhin alle drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – beleuchtet.
  • Nicht zuletzt wird in der KLIMAWIN Bewährtes beibehalten und ausgebaut. Das Netzwerk von knapp 340 Unternehmen und die Möglichkeiten zur Vernetzung innerhalb des Netzwerks werden ausgebaut. KLIMAWIN-Unternehmen haben weiterhin die Chance, ihr Engagement sichtbar zu machen und darüber zu berichten.
  • Die KLIMAWIN ist in ihrer neuen Struktur an die CSRD angelehnt. Die angepasste Version der zwölf Leitsätze orientiert sich an den Standards der CSRD, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
  • Für die Unternehmen des KLIMAWIN-Netzwerks gibt es ein umfangreiches Unterstützungsangebot bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel inhaltliche Online-Seminare zu den gesetzlichen Vorgaben und zur Umsetzung der Standards.
  • Mit dem KLIMAWIN-Bericht können die Vorgaben der CSRD leider nicht direkt erfüllt werden. Wenn Sie nach den Vorgaben der CSRD berichten, können Sie aber für die KLIMAWIN eine Entsprechungserklärung nutzen, sodass sich der KLIMAWIN-Bericht für Sie aufwandsarm gestaltet.
  • Eine Übersicht über die Vorteile der KLIMAWIN in Bezug auf die CSRD finden Sie ebenso hier.

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