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Teilnahmebedingungen – Wettbewerb "Kleine HeldeN! 2025"

1. Wie kann ich gewinnen?

Kindergärten und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg können bis 2. Juni 2025 erfolgreich durchgeführte Projekte zu den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz einreichen. Über das Eingabeformular auf unserer Website reichen Sie Ihr Best-Practice-Projekt ein. Dafür benötigen wir von Ihnen eine verständliche Beschreibung des Ablaufs und der Vorteile und Erfolge Ihres Projekts.

Nach einer Prüfung durch unser Team wird das Projekt auf unserer Website veröffentlicht und nimmt damit am Wettbewerb teil.

Werden Bilder übermittelt, muss sichergestellt sein, dass der oder die Teilnehmende das Recht am Bild haben, ein Bildautor (©) benannt ist und alle Personen auf dem Bild einer Veröffentlich eingewilligt haben. Für die Folgen aus nicht vorhandener Berechtigungen am Bild ist der oder die Teilnehmende verantwortlich.

2. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt - Einsendeschluss?

Der Wettbewerb beginnt am 5. November 2024. Die letzte Möglichkeit, ein erfolgreich durchgeführtes Projekt einzureichen, ist der 2. Juni 2025

3. Wer kann teilnehmen?

Am Wettbewerb „Kleine HeldeN! 2025“ können alle Kindergärten und Kindertagesstätten mit Standort in Baden-Württemberg teilnehmen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten sind zwingend erforderlich.

4. Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?

Das Umweltministerium ist berechtigt, einzelne Personen oder Gruppen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie zum Beispiel Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahmen, Manipulation und so weiter vorliegen. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Selbiges gilt für Teilnehmende, die die Bedingungen unter Punkt 3 nicht erfüllen.

5. Was kann ich gewinnen?

Als Gewinn vergibt das Umweltministerium folgende Preise für die aus der Sicht einer Jury erfolgreichsten Projekte:

  • Platz 1: 4.000 €
  • Platz 2: 2.000€
  • Platz 3: 1.000€

Alle teilnehmenden Kindergärten und Kindertagesstätten mit nachhaltigen Wettbewerbsbeiträgen erhalten eine Urkunde und einen Aufkleber „Wir sind Kleine HeldeN! – ausgezeichnet vom Land Baden-Württemberg“.

Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

6. Wie werden die Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt?

Das Bewertungssystem besteht aus drei Schritten.

Schritt 1:

Bevor ein Beitrag veröffentlicht werden kann, erfolgt im ersten Schritt eine formale Bewertung auf Vollständigkeit der Eingaben, Einhaltung der Richtlinie, Analyse der Klarheit und Struktur des eingereichten Projekts. Zudem wird der Beitrag entsprechend der untenstehenden Kriterien bewertet.

Kriterienkatalog:

  • Teamarbeit (20 Punkte): Wurden die Kinder in das Projekt eingebunden? Sind die Fragen der Kinder projektführend?
  • Innovationscharakter (10 Punkte): Sind neue Ansätze und Ideen vorhanden (etwas noch nie da Gewesenes)?
  • Übertragbarkeit (20 Punkte): Ist das Projekt/die Idee auch für andere Einrichtungen leicht nachzuvollziehen und umzusetzen?
  • Dauerhaftigkeit (20 Punkte): Im Hinblick auf die Zukunft, geht das Projekt weiter, Verankerung im pädagogischen Konzept?
  • Außenkommunikation (10 Punkte): Ist die Idee nach außen hin sichtbar? Wurde die Projektidee nach außen kommuniziert (Träger, Familien, Presse, Kommune, ...)?
  • Kreativität (10 Punkte): Gibt es besonders kreative Ideen oder Lösungsansätze?
  • Gemeinschaftsbeteiligung/Einbindung des sozialen Umfelds (10 Punkte): Wurden auch Außenstehende in das Projekt mit einbezogen? (Eltern, Großeltern, andere Kinder, Kommunen, Experten, Geflüchtete, weitere Personen)
  • Klimarelevanz (20 Punkte): Ist der Bezug zur Klimarelevanz gut herausgearbeitet?

Schritt 2:

Eine öffentliche Abstimmung ermittelt erfolgreiche Projekte. Eine Mehrfachabstimmung ist nicht gestattet. Die Abstimmung findet Ende Mai/Anfang Juni 2025 statt.

Schritt 3:

Aus den beiden Vorbewertungen wird eine festgelegte Anzahl Bestplatzierter ermittelt. Eine Jury bewertet diese Auswahl anhand des oben vorgestellten Kriterienkatalogs und legt in einer Schlusssitzung die finalen Preisträger fest.

7. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Anschluss an den Teilnahmeschluss spätestens bis zum 15. Juli 2025 ausgewählt und über die angegebenen Kontaktdaten informiert.

8. Wie erhalte ich meinen Gewinn?

Mit der Gewinnbenachrichtigung wird die Gewinnerin oder der Gewinner aufgefordert, dem Umweltministerium die zur Übergabe des Gewinns genannten Kontaktdaten mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der/die Teilnehmende verantwortlich. Die Gewinne werden dann an die Gewinnerin, den Gewinner überwiesen. Der Veranstalter ist zur Einschaltung von Dritten berechtigt.

9. Was passiert, wenn ich mich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht melde?

Die Gewinnerinnen oder Gewinner müssen innerhalb von 5 Werktagen auf die Nachricht reagieren. Melden sich Gewinnerinnen oder Gewinner nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, verfällt der Anspruch auf den Preis. Der verfallene Gewinn wird erneut unter den restlichen Teilnehmenden vergeben. Die Gewinnerin oder der Gewinner kann sich über die vorhandenen Kontaktdaten in der erhaltenen E-Mail (Telefon, E-Mail) zurückmelden. Wir weisen lediglich darauf hin, dass die Übermittlungskanäle unterschiedlichen Schutz der Daten gewährleisten.

10. Vorbehaltsklausel

Das Umweltministerium behält sich vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen jederzeit zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls der Wettbewerb aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu.

Das Umweltministerium haftet nicht für Schäden die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb beziehungsweise mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Anbieter des Wettbewerbs bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

11. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

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