Erklärung zur Barrierefreiheit leichte Sprache
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Das Umwelt-Ministerium Baden-Württemberg
ist zuständig für die Internet-Seite
der Nachhaltigkeits-Strategie.
Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung für das Gesetz ist: L-BGG.
Darin steht:
Auch Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen können.
Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind
noch nicht barrierefrei.
Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei
- Auf der Internet-Seite gibt es Dokumente.
Die Dokumente sind im pdf-Format gespeichert.
Das Format können noch nicht alle Menschen lesen.
- Auf der Internet-Seite gibt es Videos.
Einige Videos haben Unter-Titel.
Das heißt:
Unter dem Video steht ein Text.
Da steht, was der Sprecher sagt.
Bei einigen Videos fehlen die Unter-Titel.
Außerdem gibt es keine Beschreibung der Videos.
Das brauchen Menschen mit Seh-Behinderung.
Dann können Sie das Video besser verstehen.
- Die Formulare auf der Internet-Seite können
nicht alle Menschen lesen und ausfüllen.
- Es gibt verschiedene Buttons und Menüs.
Bei manchen davon fehlt noch ein Text zur Erklärung.
Damit auch Menschen mit Seh-Behinderung wissen:
Da ist ein Button und so kann ich ihn bedienen.
Darum kann man noch nicht alle Elemente auf der Seite
über die Tasten am PC bedienen.
- Es gibt keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderung bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.
Einige Dokumente sind nicht barrierefrei und bleiben auch so.
Das dürfen wir so machen.
Die Regel steht im Gesetz.
Sie gilt für Dokumente
- die älter als zwei Jahre sind
- und die nicht mehr benutzt werden.
Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung dazu
Es gibt ein Gesetz in Deutschland:
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Die Abkürzung ist: BITV 2.0.
In diesem Gesetz stehen Regeln,
wie man barrierefreie Internet-Seiten gestaltet.
Die Firma WEB for ALL hat 6 Internet-Seiten geprüft.
Und zwar auf die Regeln der BITV 2.0.
Die Prüfung war am 31.8.2020.
Eine Internet-Seite ist barrierefrei,
wenn sie die Regeln der BITV 2.0 erfüllt.
Einige Inhalte dieser Internet-Seite sind nicht barrierefrei.
Diese Inhalte stehen oben unter Punkt 1.
Diese Erklärung haben wir am 15.9.2020 geschrieben.
Information an uns
Sie haben noch mehr Fehler auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile, die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Sie können uns auch anrufen: 0711/ 126 – 0
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail: poststelle@ um.bwl.de
Durchsetzungs-Verfahren
Es ist dem Umwelt-Ministerium wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.
Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann muss das Umwelt-Ministerium sich bei Ihnen
innerhalb von 4 Wochen melden.
Unsere Telefon-Nummer und unsere E-Mail-Adresse steht unter Punkt 2.
Das Umwelt-Ministerium hat sich nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.
Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Sie können Frau Aeffner auch anrufen: Tel. 0711/ 279-3360.
Oder ihr schreiben: poststelle@ bfbmb.bwl.de
In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.
Das alles steht hier:
Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Das kann man auch
in leichter Sprache lesen:
Informationen über die Nachhaltigkeits-Strategie